Kanzlei für Erbrecht Rechtsanwalt M. Kühn
Wenn Sie aufgrund eines Unfalls, Krankheit oder Alters nicht mehr in der Lage sind, über Ihre persönlichen Angelegenheiten zu entscheiden, benötigen Sie einen rechtlichen Vertreter. Das ist nicht automatisch der Ehegatte oder nahe Verwandte. Eine gesetzliche Vertretung kennt das deutsche Recht nur bei Eltern für ihre minderjährigen Kinder. Haben Sie nicht „in guten Zeiten“ eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung verfasst, ist es Aufgabe des Betreuungsgerichts einen Betreuer für Sie einzusetzen. Es besteht somit die Gefahr, dass eine fremde Person über Ihre Lebensgestaltung entscheidet. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie hingegen im Vorfeld einer Betreuungsbedürftigkeit alle erforderlichen Angelegenheiten in Ihrem Sinne regeln.
Eine Vollmacht wirkt im Außenverhältnis grundsätzlich solange, wie der Bevollmächtigte im Besitz der Originalvollmacht ist.
Wichtig ist daher auch, einem Missbrauch der Vollmacht vorzubeugen.
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen zum Erbrecht.
Ellernweg 17
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Ellernweg 17
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