Kanzlei für Erbrecht Rechtsanwalt M. Kühn
Als anwaltlicher Kontrollbevollmächtigter kontrolliere ich Ihren Bevollmächtigten. Denn wenn Sie Ihre Handlungsfähigkeit verloren haben, können Sie selbst weder Ihren Bevollmächtigten überwachen, noch seine Vollmacht widerrufen. Berufsrechtlich bin ich zur Unabhängigkeit und Verschwiegenheit verpflichtet und darf nur Ihre Interessen wahrnehmen.
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen zum Erbrecht.
Ellernweg 17
Kanzlei Rechtsanwalt M. Kühn
Ellernweg 17
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