- Nur mittels Testament können Sie bestimmte Gegenstände einer bestimmten Person zuwenden. Ansonsten sind alle Miterben entsprechend ihrer gesetzlichen Erbquote an jedem Nachlassgegenstand beteiligt.
- Insbesondere die finanzielle Versorgung des überlebenden Partners und (minderjähriger) Kinder ist zu regeln. Darüber hinaus kann die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers die Einhaltung der Wünsche des Erblassers und die sinnvolle Verwaltung oder Abwicklung des Nachlasses sicherstellen.
- Sollen gesetzliche Erben (teilweise) enterbt werden, ist dies nur mittels letztwilliger Verfügung möglich. Die Auswirkungen von möglichen Pflichtteilsansprüchen, insbesondere auf den überlebenden Ehepartner oder Unternehmen im Nachlass sind zu berücksichtigen.
- Um erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Freibeträge optimal auszunutzen, kann es sinnvoll sein, Teile seines Vermögens schon zu Lebzeiten zu übertragen.
- Bei Vermögen im Ausland kann es im Nachlassfall zu unliebsamen Überraschungen kommen.
Die Kanzlei für Erbrecht in Westerstede hilft bei Fragen zum Testament
Die Kanzlei für Erbrecht in Westerstede im Ammerland unterstützt Sie gern bei der Erstellung eines maßgeschneiderten Testamentes.
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