Pflichtteil durchsetzen

So setzen Sie Ihren Pflichtteil durch

Pflichtteil durchsetzen: Ihr Recht auf den Erbteil einfordern

Sie stehen vor einem komplizierten Familiendrama? Ihr Pflichtteil im Erbe wird Ihnen verwehrt?


Keine Sorge, Sie sind nicht allein! In diesem umfassenden Artikel werden wir Ihnen erklären, was „Pflichtteil durchsetzen“ bedeutet und wie Sie Ihr Recht auf Ihren Erbteil einfordern können. Wir decken alles ab, von den Grundlagen bis zu den rechtlichen Schritten, die Sie unternehmen können, um Ihr Erbe zu sichern.

Was ist der Pflichtteil?


Bevor wir in die Details des Pflichtteil-Durchsetzens eintauchen, lassen Sie uns die Grundlagen klären. Der Pflichtteil ist ein gesetzlich verankerter Anspruch auf einen Teil des Nachlasses, der bestimmten Personen Erben zusteht. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch gegen den oder die Erben. Die Höhe des Pflichtteils wird durch den Wert und den Bestand des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls bestimmt.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?


Der Pflichtteil steht nur den engsten Familienangehörigen des Verstorbenen zu. Wird eine pflichtteilsberechtigte Person (Abkömmlinge, Ehegatte und gegebenenfalls Eltern des Erblassers) mittels eines Testamentes enterbt, steht ihr ein Pflichtteil zu. Aber was passiert, wenn Sie, beispielsweise als Kind des Verstorbenen, Ihren Pflichtteil nicht erhalten?

Warum wird der Pflichtteil manchmal vom Erben verweigert?


Testamentarische Verfügungen

Oftmals wird versucht, den Pflichtteil durch testamentarische Regelungen zu umgehen. Der Verstorbene kann im Testament festlegen, dass ein bestimmter Erbe weniger als die anderen Erben erhält oder ihm wird ein Vermächtnis zugwendet, dass weniger wert ist, als es der Pflichtteil wäre. Hier muss der Erbe oder Vermächtnisnehmer prüfen, ob es sinnvoll ist, beispielsweise den Zusatzpflichtteil zu verlangen oder das Erbe oder das Vermächtnis auszuschlagen und den Pflichtteil zu fordern.

 

Schenkungen zu Lebzeiten

Ein weiterer Grund für die Verweigerung des Pflichtteils können Schenkungen zu Lebzeiten sein. Der Verstorbene hat möglicherweise bereits einen Großteil seines Vermögens an andere Personen übertragen, um den Pflichtteil zu reduzieren. Für diesen Fall sieht das Gesetz zum Schutz des Pflichtteilsberechtigten Regelungen zur sogenannten „Pflichtteilsergänzung“ vor.

 

Enterbung wegen schwerwiegender Gründe

In einigen – höchst seltenen - Fällen kann der Pflichtteil auch aus schwerwiegenden Gründen verweigert werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie sich schwer gegen den Verstorbenen vergangen haben oder andere schwere Verfehlungen begangen haben.

Kann der Pflichtteil ganz verweigert werden?


Nein, der Pflichtteil kann nicht vollständig verweigert werden. Das Gesetz schützt die Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten. Selbst wenn im Testament steht, dass Sie nichts erhalten sollen, haben Sie immer noch Anspruch auf Ihren Pflichtteil.



Pflichtteil durchsetzen: Ihre Schritte zur Geltendmachung


Jetzt, da wir die Grundlagen abgedeckt haben, lassen uns herausfinden, wie Sie Ihren Pflichtteil durchsetzen können.

 

1. Rechtliche Beratung einholen

Der erste Schritt ist, rechtlichen Rat einzuholen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Situation zu bewerten und festzustellen, ob Sie einen Anspruch auf den Pflichtteil haben.

 

2. Nachlassverzeichnis einfordern

Um Ihren Anspruch genau beziffern zu können, müssen Sie zunächst wissen, wie sich der Nachlass zusammensetzt. Dazu sieht das Gesetz einen Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf ein sogenanntes Nachlassverzeichnis vor. Dieses sollten Sie durch Ihren Anwalt vom Erben anfordern.

 

3. Nachlassverzeichnis prüfen und bezifferten Pflichtteil fordern

Wenn der Erbe das Nachlassverzeichnis fristgemäß liefert, sollten Sie dies von Ihrem Anwalt prüfen und den Pflichtteil berechnen lassen. Sofern alle erforderlichen Angaben vorliegen, kann ein konkreter Geldanspruch vom Erben gefordert werden.

, zunächst nach einer **Einigung** zu suchen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.

 

4. Pflichtteil gerichtlich durchsetzen

Insbesondere, wenn Pflichtteilsberechtigte und Erben anwaltlich vertreten sind, werden sich die Parteien oft außergerichtlich einigen können, auch wenn es über einzelne Nachlassbestandteile und deren Bewertung Unstimmigkeiten gibt. Eine außergerichtliche Einigung kann Konflikte beilegen und spart Zeit und Kosten. Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, bleibt oft nur der Weg über das Gericht. Ihr Anwalt wird die erforderlichen rechtlichen Schritte einleiten, um Ihren Pflichtteil vor Gericht einzufordern.



Pflichtteil durchsetzen: Zeitrahmen


Der Zeitrahmen für die Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs kann variieren. Wird zum Beispiel ein Gutachten für die Bewertung einer Immobilie im Nachlass benötigt – worauf ein Pflichtteilsberechtigter grundsätzlich Anspruch hat, wartet man schon darauf erfahrungsgemäß rund drei Monate. Eine außergerichtliche Einigung kann dann aber oft relativ schnell erfolgen, während ein Gerichtsverfahren mehrere Monate oder sogar Jahre dauern kann.



Pflichtteil durchsetzen: Ihre Schlüssel zum Erfolg


Abschließend, lassen uns die Schlüssel zum Erfolg beim Pflichtteil durchsetzen zusammenfassen:


Rechtliche Beratung: Suchen Sie rechtzeitig rechtlichen Rat.

Rechtliche Unterstützung: Wählen Sie einen erfahrenen Anwalt.

Einvernehmliche Lösung: Versuchen Sie, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

 

Den Pflichtteil durchzusetzen kann eine komplexe und emotionale Angelegenheit sein. Aber mit den richtigen Schritten und der richtigen Unterstützung können Sie Ihr Recht auf Ihren Anteil am Nachlass erfolgreich durchsetzen. Denken Sie daran, rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen und Ihre Position sorgfältig zu überprüfen.


Die Kanzlei für Erbrecht in Westerstede hilft bei Problemen mit dem Pflichtteil


Die Kanzlei für Erbrecht in Westerstede unterstützt Sie gern bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteils.


Wir sind hauptsächlich - aber nicht ausschließlich - in Oldenburg, Westerstede, Leer, Friesland und Bremen tätig.




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Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Pflichtteil

1. Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich verankerter Anspruch auf einen Teil des Nachlasses, der den engsten Familienangehörigen des Verstorbenen zusteht.

2. Welche Personen haben Anspruch auf den Pflichtteil?

In der Regel haben die Kinder und der Ehepartner des Verstorbenen Anspruch auf den Pflichtteil. In einigen Fällen können auch Eltern und Enkelkinder berechtigt sein.

3. Kann der Pflichtteil vollständig verweigert werden?

Nein, der Pflichtteil kann nicht vollständig verweigert werden. Das Gesetz schützt die Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten. Selbst wenn im Testament etwas anderes festgelegt ist, haben die Pflichtteilsberechtigten Anspruch auf ihren Pflichtteil.

4. Wie hoch ist der Pflichtteil?

Die Höhe des Pflichtteils hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Wert des Nachlasses und der Anzahl der Pflichtteilsberechtigten.

5. Was ist ein Pflichtteilsverzicht?

Ein Pflichtteilsverzicht ist eine rechtliche Erklärung, durch die ein Pflichtteilsberechtigter noch zu Lebzeiten des Erblassers (meist gegen eine Gegenleistung) auf seinen Anspruch auf den Pflichtteil im Erbe verzichtet. Dieser Verzicht muss notariell erfolgen und ist in der Regel unwiderruflich. Wenn jemand einmal auf seinen Pflichtteil verzichtet hat, kann er diesen Anspruch später nicht mehr geltend machen.

6. Wann erfolgt eine Pflichtteilsanrechnung?

Die Pflichtteilsanrechnung gilt, wenn der Pflichtteilsberechtigte zum Beispiel eine Schenkung vom Erblasser erhalten hat und in diesem Zusammenhang akzeptiert hat, dass der Wert der Schenkung später auf einen Pflichtteilsanspruch angerechnet wird, der Pflichtteil also reduziert wird.

7. Gibt es eine Verjährungsfrist für den Pflichtteilsanspruch?

Ja, es gibt eine Verjährungsfrist für den Pflichtteilsanspruch. Ein Pflichtteilsberechtigter hat grundsätzlich drei Jahre Zeit, seinen Anspruch auf den Pflichtteil geltend zu machen. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Pflichtteilsberechtigte vom Erbfall und seiner Enterbung oder von einem zu geringen Erbe erfährt. Es ist wichtig, den Anspruch innerhalb dieser Frist geltend zu machen, da er sonst verloren gehen kann.

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