FAQ Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung

Praxisfragen "Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung"

Hier finden Sie viele Fragen zu den ehelichen Güterständen (Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung)
aus der Praxis und Antworten dazu von RA Markus Kühn.

Folgende Themen werden u.a. behandelt:


Geschenkte Eigentumswohnung und Scheidung

  • In einer Zugewinngemeinschaft bleibt jeder Ehepartner Alleineigentümer des Vermögens.
  • Bei einer Scheidung wird nur der Zugewinn (Wertsteigerung) ausgleichspflichtig, nicht das geschenkte Anfangsvermögen.

Schenkung an verheiratete Kinder

  • Geschenkte Beträge an Kinder in der Zugewinngemeinschaft können zum Anfangsvermögen gehören.
  • Erträge aus dem geschenkten Vermögen zählen zum Zugewinn.

Gütertrennung und Erbrecht

  • Bei Gütertrennung erben Ehepartner und Kinder gemäß gesetzlichem Erbrecht.
  • Gütertrennung beeinflusst aber die Höhe des Erbteils.

Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten

  • Übertragung von Vermögen kann Schenkungsteuer auslösen.
  • Schenkungen können auch nach 10 Jahren pflichtteilsrelevant werden.

Zugewinnausgleich und Hausarbeit

  • Hausarbeit wird als Beitrag zur ehelichen Lebensgemeinschaft gesehen.
  • Beiträge von verdienendem und haushaltsführendem Ehepartner gelten als gleichwertig.

Depot/Konto in Zugewinngemeinschaft

  • Konten auf einen Namen fallen bei Tod ganz in den Nachlass.
  • Bei Gemeinschaftskonten gehört jedem Ehepartner grundsätzlich die Hälfte.
Hier finden Sie die Fragen und Antworten im Detail

Fazit und Hinweis:

Die Thematik zu Güterständen in Deutschland ist komplex und umfasst eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten. Die dargestellten Fälle zeigen die Vielfältigkeit der Probleme, die in diesem Bereich auftreten können, und unterstreichen die Wichtigkeit klarer und eindeutiger bzw. kompetenter Unterstützung bei der Umsetzung von Regelungen durch einen versierten Anwalt.


Rechtsanwalt Kühn steht Ihnen als erfahrener Erbrechtler gerne für Ihre Fragen und Anliegen zur Verfügung.

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